 | Im Bereich der Corporate Finance und Unternehmensberatung unterstützen wir Sie auf folgenden Gebieten:
-Unternehmensbewertungen-
-Bilanzanalyse/Bilanzbonitätsrating-
-Basel II-Beratung-
-Due Diligence Reviews-
-Mergers & Acquisitions-
-Begleitung öffentlicher Ausschreibungen/PPP-Modelle-
-Durchführung von Baurevisionen-
-Insolvenzberatung/Krisen- und Sanierungsmanagement-
-Übrige Unternehmensberatung-
Unternehmensbewertungen Aufgrund der steigenden Anzahl von Unternehmenstransaktionen nimmt die Durchführung von Unternehmensbewertungen durch unsere Kanzlei stetig zu.
Ob als Berater, neutraler Gutachter oder Schiedsgutachter begleiten wir dabei die unterschiedlichsten Bewertungsanlässe. Der Erwerb oder die Veräußerung von Unternehmen, Umwandlungen und Verschmelzungen, Eintritt oder Ausscheiden von Gesellschaftern sowie steuerliche Bewertungsgutachten sind die häufigsten Anlässe für eine Unternehmensbewertung.
Zur Ermittlung des Unternehmenswerts bedienen wir uns regelmäßig dem Ertrags- oder dem Discounted-Cash-Flow-Verfahren. In beiden Verfahren wird der Barwert zukünftiger finanzieller Überschüsse ermittelt.
In unserem Gutachten erläutern wir ausführlich das angewandte Verfahren sowie die zugrunde liegenden Annahmen hinsichtlich der prognostizierten Überschüsse und der Ermittlung des maßgeblichen Kapitalzinsfußes.

Bilanzanalyse/Bilanzbonitätsrating Ziel einer Bilanzanalyse ist es, entscheidungsrelevante Informationen über die gegenwärtige wirtschaftliche Lage sowie künftige wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens zu generieren, die alleine aus dem Jahresabschluss inklusive Lagebericht so nicht ohne Weiteres ersichtlich sind.
Maßgeblich sind für den Adressaten einer Bilanzanalyse die Ertragskraft eines Unternehmens sowie dessen Bestandsfestigkeit.
Die Bilanzanalyse erfolgt regelmäßig über Kennzahlenbildung und Kennzahlenvergleich.
Den Schwächen der traditionellen Bilanzanalyse, die nach wie vor unverzichtbar ist, begegnen wir indes zusätzlich mit Hilfe der modernen - auf mathematisch-statistischen Verfahren beruhenden - Bilanzanalyse.
Hierzu bedienen wir uns dem Baetge-Bilanz-Rating® BP-14, welches über 15 Jahre lang anhand eines sehr großen, repräsentativen Datenbestandes entwickelt wurde.
Die diesbezügliche Bilanzbonitätsbeurteilung eines Unternehmens beinhaltet eine Wahrscheinlichkeitsaussage, die hinsichtlich der Bestandsgefährdung eines Unternehmens zu mehr als 90% zuverlässig ist. Der Grad der Exzellenz eines Unternehmens kann beispielsweise aufgrund stiller Reserven hingegen nicht mit gleich hoher Zuverlässigkeit identifiziert werden.
Dennoch lassen sich mit Hilfe dieses Ratings hervorragende Analysen durchführen, die auch einer Aufdeckung von Schwachstellen dienen können.

Basel II-Beratung Basel II modifiziert die 1992 in Kraft getretenen Baseler Eigenkapitalrichtlinien für Kreditinstitute, wonach diese gewährte Unternehmenskredite pauschal mit 8% Eigenkapital als Sicherheit zu unterlegen hatten (Basel I).
Aufgrund von Basel II werden Darlehensgewährungen inklusive ihrer Konditionen zukünftig stärker vom ökonomischen Risiko und damit von der Bonität des Kreditnehmers abhängen. Dabei wird die Bonität für den ganz überwiegenden Teil deutscher Unternehmen mittels bankinterner Ratingverfahren ermittelt, indem sowohl quantitative Faktoren (z.B. der Jahresabschluss) als auch qualitative Faktoren (z.B. Management, Organisation, Unternehmensnachfolge) bewertet, gewichtet und dann zu einem ganzheitlichen Ergebnis aggregiert werden. Dieses Ergebnis spiegelt die ›PD‹ (= Propability of Default, zu deutsch Ausfallwahrscheinlichkeit) des gewährten Darlehens wieder, wonach sich dann wiederum die Konditionen richten.
Für den Kreditnehmer heißt das, dass er seiner Bank zukünftig vermehrt aussagekräftige betriebswirtschaftliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen muss, damit das Rating durchgeführt werden kann. Dieses vielleicht notwendige ›Übel‹ eröffnet dem Unternehmer aber auch zugleich die Chance, etwaige Schwachstellen im Unternehmen zu lokalisieren und mithin als Managementinstrument zur Planung und Steuerung des Unternehmens eingesetzt zu werden.
Wir können Sie zunächst bei der Erstellung und Aufbereitung bankseitig benötigter beziehungsweise erbetener Unterlagen unterstützen. Darüber hinaus können wir Ihnen aber auch aufgrund unserer nun schon über 10-jährigen Ratingerfahrung helfen, Ihr Bankrating dahingehend zu analysieren, wie die entscheidenden quantitativen und qualitativen Faktoren und damit auch Ihr Rating kontinuierlich verbessert werden kann und Sie in der Folge von günstigeren Konditionen profitieren.

Due Diligence Reviews Der Begriff Due Diligence stammt aus der US-amerikanischen Transaktionspraxis und bedeutet übersetzt soviel wie ›sorgsame Erfüllung‹ bzw. ›im Verkehr erforderliche Sorgfalt‹.
Materiell handelt es sich bei einer Due Diligence um betriebswirtschaftliche und rechtliche Prüfungen und Analysen, die im Rahmen der Vorbereitung von geschäftlichen Transaktionen - in der Regel dem Erwerb eines Unternehmens - dem Ziel der Versorgung und Aufbereitung von Informationen dienen, die wiederum der Verantwortliche in seinem Planungs- und Entscheidungsprozess mit berücksichtigt.
In unserem abschließenden Bericht dokumentieren wir im Einzelnen die festgestellten Stärken und Schwächen sowie Chancen und Risiken der geplanten Transaktion auf der Basis des spezifischen Informationsbedürfnisses unseres Mandanten.

Mergers & Acquisitions Für den Fall, dass Sie den Erwerb oder die Veräußerung eines Unternehmens oder von Unternehmensteilen planen, unterstützen wir Sie mit Hilfe unseres interdisziplinären Teams von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten bei dem gesamten Tansaktionsprozess.
Zu Beginn geht es um die Festlegung einer Akquisitions- bzw. Veräußerungsstrategie im Hinblick auf Ihre individuelle Unternehmenssituation sowie der daraus abgeleiteten Ziele.
Nach der Erstellung eines Profils für mögliche Transaktionspartner und einer ersten finanziellen und rechtlichen Strukturierung der Transaktion beginnt die Suche nach potentiellen Interessenten mit anschließender Kontaktaufnahme.
Der Erlangung einer starken Verhandlungsposition dient die Auseinandersetzung mit der Interessenlage und möglichen Strategie bereits im Vorfeld der Verhandlungsgespräche. Während der Gespräche unterstützen wir Sie durch deren Koordination, Dokumentation und/oder auch Moderation. Im Falle eines konstruktiven und positiven Verlaufs werden die Ergebnisse und Eckpunkte der Verhandlungen in einer Absichtserklärung zusammengefasst.
Im Falle eines beabsichtigten Erwerbs schließen sich nunmehr die -->Unternehmensbewertung und -->Due Diligence des Zielobjektes an.
Die Ergebnisse dieser beiden äußerst wichtigen Untersuchungen führen dann zu abschließenden weiteren Verhandlungen, die gleichzeitig in die Vertragsgestaltung münden. Neben der endgültigen Definition des Transaktionsobjektes sowie der Erwerbs- oder Veräußerungspreisfestlegung sind weitere wichtige Vertragsinhalte wie Haftung, Gewährleistung sowie Rechte und Pflichten etc. der Beteiligten zu vereinbaren.

Begleitung öffentlicher Ausschreibungen/PPP-Modelle Im Rahmen der zunehmenden Privatisierung kommunaler Unternehmen beraten wir die Entscheidungsträger auf Seiten der öffentlichen Hand umfassend im Hinblick auf die sich ergebenden finanziellen, steuerlichen und rechtlichen Problemstellungen und Gestaltungsmöglichkeiten. Immer mehr in den Vordergrund geraten dabei die interessanten Public Private Partnerships (PPP).
Unsere Dienstleistungen reichen dabei von der Beratung des anzuwendenden Verfahrens über die Ermittlung subjektiver Entscheidungsgrößen bis hin zu Teilnahmen an den Bieterrunden und Nachverhandlungen sowie dem Entwurf der Verträge und der abschließenden Durchführung dieser Verträge.

Durchführung von Baurevisionen Bei Unternehmen, die ein hohes Maß an Bauleistungen beziehen, ist ein wirksames Controlling von elementarer Bedeutung.
Schwachstellen im internen Kontrollsystem können gerade im Baubereich zu hohen wirtschaftlichen Schäden führen.
Zusammen mit erfahrenen unabhängigen Ingenieuren führen wir eine Bestandsaufnahme des Bauabwicklungsprozesses von der Planung und Kalkulation über die Ausschreibung und Vergabe bis hin zur Bauüberwachung sowie Rechnungsprüfung und Kostenkontrolle anhand ausgewählter Projekte durch, um etwaige Schwachstellen zu erkennen.
In unserem Bericht dokumentieren wir detailliert unsere Ergebnisse mit ihren finanziellen Auswirkungen und zeigen Möglichkeiten zur Verbesserung des internen Kontrollsystems und zur Effizienzsteigerung im Bauabwicklungsprozess auf.

Insolvenzberatung/Krisen- und Sanierungsmanagement Für die Geschäftsführung eines Unternehmens in der Krise überprüfen wir - auch unterjährig -, ob bereits ein Insolvenztatbestand (Überschuldung, Zahlungsunfähigkeit oder drohende Zahlungsunfähigkeit) nach der einschlägigen BGH-Rechtsprechung vorliegt und damit, wann die Frist zur Stellung eines Insolvenzantrages begonnen hat und wann diese Frist endet. Für den Fall einer nicht rechtzeitigen Antragstellung setzt sich die Geschäftsführung nicht nur der Gefahr einer strafbaren Insolvenzverschleppung sondern auch einer persönlichen Haftung und Inanspruchnahme für Unternehmensverbindlichenkeiten aus. Im Fokus steht jedoch die Einschätzung der Sanierungsmöglichkeiten und -chancen eines Unternehmens in der Krise. In einem Sanierungskonzept oder -gutachten (gem. IDW S 6) soll die Kernfrage, die in einer existenzgefährdenden Krise alle grundsätzlichen Interessenträger (Gesellschafter, Banken, Kreditversicherer und Lieferanten) angeht, beantwortet werden: Ist das Unternehmen sanierungswürdig und sanierungsfähig?
Die Kernaussage zielt somit auf die Sanierungsfähigkeit ab. Um zu einer positiven oder negativen Einschätzung im obigen Sinne zu kommen, sind im Rahmen eines schriftlichen Konzeptes relevante Fakten zusammenzutragen, objektiv zu bewerten und integrierte, umsetzbare Planungen durchzuführen. Mit Hilfe der herausgestellten Fakten und erarbeiteten Planungen ist zu beurteilen, ob das Unternehmen die Krise überstehen kann.
Für die genauen Bestandteile eines Sanierungskonzeptes gibt es keine rechtsverbindlichen Vorschriften. Es gibt aber einen allgemein anerkannten Rahmen dafür, was in einem solchen Konzept enthalten sein muss und zu welchen Fragestellungen Aussagen zu treffen sind. Dieser Rahmen ist in Form eines Standards dokumentiert, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (kurz IDW) verfasst wurde.
Im IDW S 6 sind die neuesten Anforderungen des IDW an die Erstellung von Sanierungskonzepten dokumentiert. Danach soll ein Sanierungskonzept folgende Kernbestandteile enthalten, die in einem schriftlichen Bericht münden:
1. Beschreibung von Auftragsgegenstand und -umfang 2. Darstellung der wirtschaftlichen Ausgangslage 3. Analyse der Krisenstadien und -ursachen 4. Darstellung des Leitbildes des sanierten Unternehmens 5. Maßnahmen zur Bewältigung der Unternehmenskrise 6. Integrierter Unternehmensplan
Für betroffene Unternehmen erstellen wir nicht nur ein solches Sanierungskonzept gem. IDW S 6 sondern übernehmen im Bedarfsfall während der Sanierung auch so lange das Controlling im Hinblick auf die Umsetzung des beschlossenen Konzeptes, bis das Unternehmen wieder erfolgreich saniert ist.

Übrige Unternehmensberatung Für weitere Bereiche auf dem Gebiet der Unternehmensberatung verweisen auf die Dienstleistungen unserer Schwestergesellschaften:
Dr. Macho + Partner Steuerberatungsgesellschaft, Minden www.macho-minden.de | Unternehmensberatung
Heumann + Partner Steuerberatungsgesellschaft, Lage, Lemgo, Bad Salzuflen www.heumann-stbg.de | Unternehmensberatung
Für die Organisations- und IT-Beratung kleinerer und mittlerer Unternehemen empfehlen wir die spezielle Beratungskompetenz der ARTAG Consulting GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft, Bad Salzuflen

|  |