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Immobilienbewertung (für die Erbschaft- und Schenkungsteuer) ab 2012

Das Bundeskabinett hat in einem Gesetzentwurf zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRUmsG) am 04.05.2011 u.a. auch den Teil II der Anlage 24 des Bewertungsgesetzes zur Ermittlung des gemeinen Werts von Grundstücken im sog. Sachwertverfahren nach §§ 189-191 BewG überarbeitet.
Die für das Sachwertverfahren benötigten Herstellungskosten sind anhand der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Baupreisindizes an die aktuelle Entwicklung angepasst worden und das hat zur Folge, dass diese Werte nunmehr ca. um 10% erhöht wurden.
Da der Teil II der Anlage 24 in der überarbeiteten Fassung auf Bewertungsstichtage nach dem 31. 12. 2011 anzuwenden (§ 205 Abs. 3 BewG-E) ist, empfiehlt sich in Fällen von in nächster Zeit anstehender vorweggenommener Erbfolgeregelungen, zu prüfen, ob diese nicht schon in diesem Jahr durchgeführt werden sollten. Ihr steuerlicher Berater wird Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite stehen.

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